ALLGEMEINE GESCHÄFTS - BEDINGUNGEN

1. GELTUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (AKE – Drei S GmbH) und natürlichen und/oder juristischen Personen für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden (= Auftraggeber) auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen
nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.


2. PFLICHTEN DES KUNDEN / AUFTRAGGEBERS

Wir gehen bei Vertragsabschluss, soweit nicht vom Kunden vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen wurde, davon aus, dass die Durchführung der Arbeiten ohne erschwerende Umstände (z.B. unfachmännische Verankerungen oder mangelhafte Montage von Röhren oder ein falsch verlegtes Rohrsystem) möglich ist. Dem Kunden ist bei Arbeiten im Zusammenhang mit Kamerabefahrung bekannt, dass bei TV-Ausleuchtungen von Rohren, falls erforderlich, das ausgeleuchtete Rohr vorher mit Hochdruck ausgespült bzw. gereinigt werden muss.
Der Kunde bzw. Auftraggeber hat für Arbeiten auf fremden Grundstücken oder in Gebäuden sowie für den Zutritt zu Wohnungen vor Beginn der Arbeiten die hierzu erforderliche Genehmigung einzuholen. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Entleerung und für das Füllen der Rohre und Apparate erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen sowie die Versorgung der Arbeitsstätte mit Wasser und Energie auf seine Kosten sicherzustellen und die Arbeitsstätte ausreichend zu beleuchten.


3. PREISE

Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.


4. ZAHLUNG

Unsere Monteure sind zum Inkasso auch durch Barzahlung berechtigt. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns.
Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz zu berechnen.
Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet. Der Kunde verpflichtet sich bei verschuldetem Zahlungsverzug die notwendigen und zweckentsprechenden Mahn- bzw. Inkassokosten (laut BGBl Nr.141/1996 idgFg. i.V.m. BGBl II Nr. 490/2001 Art. 16 idgFg.) zu bezahlen.
Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen; wir werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.


5. AUFRECHNUNG

Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.


6. GEWÄHRLEISTUNG

Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden 6 Monate ab Übergabe. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar. Zur Mängelbehebung sind uns mehrere Versuche einzuräumen. Nachbesserungen haben ausschließlich durch uns zu erfolgen. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.


7. EIGENTUMSVORBEHALT / VERTRAGSSTRAFE

Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zuzüglich USt. ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.


8. HAFTUNG

Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber unternehmerischen Kunden haften wir abgesehen von Personenschädennur, wenn uns grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis vom Schaden gerichtlich
geltend zu machen.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von
Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war.


9. NEBENABREDEN

Sämtliche Vereinbarungen oder Nebenabreden, die von diesen Vertragsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und werden erst
durch schriftliche Bestätigung des anderen Vertragsteils verbindlich.


10. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sind einzelne oder vorgenannte Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Zwischen den Vertragsparteien ist eine Ersatzregelung sodann zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.


11. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen
Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in der Landeshauptstadt Salzburg.


12. ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG FÜR SPEICHERUNG VON KUNDENDATEN

Die Vertragsparteien stimmen zu, dass ihre persönlichen Daten, insbesondere Name, Adresse, Geburtsdatum, sowie Email-Adresse, zu Geschäftszwecken gespeichert und verarbeitet werden.


13. AUSKUNFTSPFLICHT

Die Vertragsparteien sind berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich, Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu erhalten.


14. PFLICHT ZUR BERICHTIGUNG, LÖSCHUNG ZUR EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG

Die Vertragsparteien haben das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten. Der Antrag kann formlos gestellt werden.


15. RECHT AUF LÖSCHUNG

Voraussetzung für das Löschungsrecht ist das Zutreffen einer der folgenden Gründe:

  • Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben, oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
  • die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen (und es liegt kein anderer Rechtsgrund vor);
  • die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt (und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor;
  • die personenbezogenen Daten wurde unrechtmäßig verarbeitet;
  • die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich